AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Miete
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge zwischen Black Deer Saxony UG (haftungsbeschränkt) (BDS, Vermieter oder Leasinggeber) und dem Kunden (Kunde, Mieter oder Leasingnehmer), die die Nutzung von Containern, Garagen, Modulbauten oder Selbstbaucontainern zum Gegenstand haben.
Der zwischen dem Kunde und BDS geschlossene Mietvertrag ist bindend. Alle Absprachen zwischen den beiden Parteien sind im Vertrag oder in diesen AGBs festgehalten, mündliche Absprachen sind nur bei schriftlicher Fixierung geltend. Der Mieter kann das Mietobjekt auf dem Containerpark der Firma Black Deer Saxony UG oder auf einem beliebigen Standort nutzen. Das Eigentum am Container verbleibt jedoch immer bei der BDS.
Der Kunde willigt automatisch mit Beauftragung (unterzeichneter Mietvertrag und Leasingvertrag) der BDS (schriftlich oder mündlich) in die ABGs-Miete ein.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Chemnitz. Die Firma Black Deer Saxony UG beteiligt sich an der europäischen Streitbeteiligung, siehe nachfolgend:
Streitbeilegung
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind zur Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit. Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist: Universalschlichtungsstelle des Bundes Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucher-schlichter.de. Zur Beilegung der genannten Streitigkeiten werden wir in einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Stelle teilnehmen.
2. Vertragsabschluss
Der Miet- oder Leasingvertrag kommt durch die Bestellung des Kunden und die Bestätigung durch Black Deer Saxony UG (haftungsbeschränkt) zustande. Die Bestätigung erfolgt durch Unterzeichnung des Miet- oder Leasingvertrages. Ohne Bestätigung des Auftragnehmers kommt kein Vertrag zustande. Eine Schlüsselübergabe gilt nicht als Vertragsannahme sondern nur als Nutzungszustimmung gem. §2 Abs. 5 des Mietvertrages.
Die Buchungen von Speditionen (ggf. für Anlieferungen), Anmeldungen zur Containerfreistellung etc. werden erst nach vereinbartem Geldeingang (sofern nichts anderes vereinbart worden ist) erfolgen. Dies dient der Vermeidung von Zusatzkosten durch unnötige Freistellungen und der Erzeugung von Reservierungsgebühren bei Speditionen. Es obliegt dabei der BDS, etwaige Freistellung bereits nach erteilter Auftragsbestätigung auszuführen ohne unterzeichneten Vertrag – dies ist ausdrücklich eine Kann-Bestimmung.
3. Besichtigung
Die Besichtigung von Mietprodukten ist nicht in allen Fällen möglich. Sofern das Mietobjekt sich auf eigenen Self-Storage-Plätzen befindet und unverschlossen ist, kann der Kunde eigenständig nach vorheriger Absprache mit der BDS den Container besichtigen. Die Besichtigung von Mietprodukten mit Betreuung durch einen Mitarbeiter der BDS oder einem Drittanbieter kann nach Verfügbarkeit angeboten werden. Diese Besichtigungsoption kann kostenneutral nur bei einem Mietpreisnettoumsatz von 300 EUR angeboten werden. Bei Unterschreitung des Mindestmietumsatzes nach erfolgter Inanspruchnahme der betreuten Besichtigung, wird der Besichtigungstermin mit 50 EUR netto dem Mieter berechnet. Sollten Besichtigungstermine ohne vorherige Absage nicht wahrgenommen werden, werden die Ausfallkosten in Höhe von 90 EUR netto dem Kunden in Rechnung gestellt. Sollten Mietobjekte eigens für den Kunden aus dem Depot angeliefert werden, so ist es ausreichend, ein vergleichbares Produkt dem Kunden zur Besichtigung zu präsentieren. Ebenfalls können dem Kunden Beispielbilder vom Mietobjekt zur Verfügung gestellt werden. Alle Rechte an übersendeten Bildern bleiben dabei bei der Firma Black Deer Saxony UG, eine Weitergabe von Bild-, Video-, Tonmaterial oder Unterlagen wird dem Kunden strengstens untersagt.
4. Versand und Lieferung
Sofern das Miet- oder Leasingprodukt dem Kunden geliefert wird, so gelten Versand und Lieferbedingungen. Die BDS sowie die beauftragten Transportunternehmen arbeiten im deutschen Raum auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) in der jeweils neuesten Fassung und – soweit diese für die Erbringung logistischer Leistungen nicht gelten – nach den Logistik-AGB, neueste Fassung. Hinweis: Die ADSp weichen in Ziffer 23 hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§ 431 HGB) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und bei unbekanntem Schadenort auf 2 SZR/kg und im Übrigen die Regelhaftung von 8,33 SZR/kg zusätzlich auf 1,25 Millionen Euro je Schadenfall sowie 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg, beschränken. Für den internationalen Transport werden alle Bedingungen zwischen Käufer und der BDS frei auf Grundlage gängiger Incoterms Stand 2020 abgesprochen und im Vertrag definiert.
Für den Transport der Produkte sowie alle zusätzlichen Besonderheiten der Lieferung erfolgt ein Angebot durch die BDS an den Kunden. Beim Standardversand der Produkte erfolgt die Löschung der Transportgüter durch den Empfänger (Kunde). Sollte eine Entladung durch die BDS erfolgen müssen, so ist dies separat zu buchen. Die Lieferadresse ist auf der Auftragsbestätigung vermerkt. Diese ist durch den Kunden zu prüfen und bei Abweichungen oder Fehlern der BDS umgehend (mindestens jedoch 2 AT vor Anlieferung) schriftlich mitzuteilen. Fehlfahrten oder Wartezeiten, die in Folge fehlerhafter Lieferadressen entstehen, die nicht die BDS zu verantworten hat, trägt der Kunde. Der Kunde stellt für den angegebenen Lieferzeitraum eine Erreichbarkeit mittels angegebener Telefonnummer sicher, um die Anlieferung der Produkte ohne Wartezeiten zu gestalten. In den aufgeführten Versandkosten sind (sofern nichts anderes vereinbart) 60 min für den Be- und Entladevorgang enthalten. Zusätzliche Wartezeiten, extra Hübe die nicht vorher vereinbart worden sind, zusätzliche Umfuhren oder Fehltouren werden dem Kunden in Rechnung gestellt und entsprechend der Preise des Angebotes bzw. der Auftragsbestätigung abgerechnet, mindestens jedoch 135 EUR netto / Stunde (abgerechnet pro angefangene Halbestunde) und 100 EUR netto / Hub – gleiches gilt für zusätzliche Lagerkosten die bei Fehltouren entstehen.
Alle im Angebot und der Auftragsbestätigung enthaltenen Lieferzeiten basieren auf Erfahrungen aus vergangenen Lieferungen und sind nicht bindend. Terminvorgaben (ob Fix- oder als Liefertermin, ggfls. andere) können generell nicht bindend garantiert werden. Voraussetzung zur Einhaltung sind ungehinderte Beförderungsverhältnisse an Terminals / Leerdepots, auf der Schiene, See und Straße. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund der Nichteinhaltung von prognostizierten Lieferzeiten kann nicht abgeleitet werden. Schadensansprüche gegen die BDS aufgrund verspäteter Lieferungen werden in jedem Fall ausgeschlossen.
6.1 Containerprodukte
6.1.1 Anlieferung ab Deutschland
Die Lieferung von Containerprodukten (sofern nichts anderes vereinbart) erfolgt ab dem nächst gelegenen Containerdepot. Die Lieferzeit beträgt in der Regel 2-10 Arbeitstage nach Geldeingang. Alle im Angebot und der Auftragsbestätigung enthaltenen Lieferzeiten basieren auf Erfahrungen aus vergangenen Lieferungen und sind nicht bindend. Terminvorgaben (ob Fix- oder als Liefertermin, ggfls. andere) können generell nicht bindend garantiert werden. Voraussetzung zur Einhaltung sind ungehinderte Beförderungsverhältnisse an Terminals / Leerdepots, auf der Schiene und Straße.
6.1.2 Anlieferung ab Ursprungsland
Die Lieferung von Produkten ab dem Ursprungsland erfolgt (so lange nichts anderes vereinbart) per Schifffahrt. Die Lieferzeit beträgt in der Regel 40 bis 60 Tage nach Fertigstellung des Produktes. Die Bedingungen der Lieferung / ggf. Zwischentransporte / Verzollung sowie Ort des Warenüberganges wird gem. gültiger Incoterms mit dem Kunden vereinbart. Zusatzkosten für behördliche Kostenpositionen sind (sofern nichts anderes vereinbart worden ist) immer durch den Kunden zu tragen.
7. Abholung nach Miet- oder Leasingende
Die Abholung des Miet- oder Leasingobjektes erfolgt durch die BDS oder durch einen beauftragten Dritten an vereinbarter Adresse. Sollte sich die Adresse von den Daten des Miet- oder Leasingvertrages unterscheiden, so ist dies der Abholenden Partei unverzüglich mitzuteilen. Beim Abholtermin ist eine Zugänglichkeit sowie eine Transportfähigkeit des Mietobjektes durch den Mieter bereitzustellen. Leer- und Fehlfahrten die hierdurch bei Nichteinhaltung entstehen, sind ausschließlich durch die verursachende Partei zu tragen.
8. Rücktritt vom Mietvertrag
Wenn ein Vertragspartner vom Miet- oder Leasingvertrag zurück tritt, ist dies dem anderen Vertragspartner umgehend (spätestens 7 Tage nach Auftragsbestätigung bzw. Mietvertragsunterschrift) mitzuteilen. Kosten, welche zwischen Auftragsbestätigung und dem Zeitpunkt des Rücktrittes vom Vertrag entstanden sind (z.B. Freistellungskosten, Besichtigungskosten, Porto, Anfahrtskosten) sowie daraus eindeutig resultierende Kosten (z.B. Rückstellungskosten, Lagerkosten, Kundenabsagen) werden von der rücktretenden Partei getragen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag später als 7 Tage nach der Auftragsbestätigung einseitig beendet wird, hierbei sind jedoch höhere Lager- und Rückstellungen zu kalkulieren.
9. Recht und Pflichten
Der Mieter ist angehalten, das Miet- oder Leasingobjekt sorgsam zu behandeln. So sollten Beschädigungen der Stahlkonstruktion verhindert werden. Der Mieter verpflichtet das Mietobjekt in regelmäßigen und lagerüblichen Abständen (ca. 3x / Monat) zu nutzen und begehen. Sollten Undichtigkeiten am Container, schwergängige Türen oder Türverschlüsse oder unzumutbare Zuwegungen festgestellt werden, so sind diese dem Vermieter unverzüglich zu melden. Es wird empfohlen die Hausratversicherung über die Anmietung der Lagereinheit zu informieren und damit einen Versicherungsschutz mit abzudecken. Diese Entscheidung obliegt jedoch jeden Mieter selbst und ist keine Voraussetzung für den Mietvertragsabschluss.
10. Zahlungen
Die Miete wird von Black Deer Saxony UG oder einem beauftragen Zahlungsdienstleister direkt per SEPA-Mandat abgebucht. Sollten Rückbuchungen erfolgen, so werden diese immer dem Kunde mit einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 EUR netto / Rückbuchung berechnet. Sollte der Kunde eine Überweisung der Mieter vereinbart haben, so ist exakt der angegebene Verwendungszweck bei der Überweisung zu nutzen. Abweichungen im Verwendungszweck führen zur fehlerhaften Zuordenbarkeit der Mietbuchung, diese werden dem Mieter mit einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 EUR netto / Buchung in Rechnung gestellt.
11. Eigentumsrückführung
Durch das Ausstehen mindestens einer Teilzahlung (oder Gesamtgeldbetrag) von 2 Monatsmieten und mehr, ist es der BDS immer möglich, das Eigentum abzuholen, zu begehen oder anderweitig zu nutzen. Eine gerichtliche Titulierung ist hierfür nicht nötig. Somit verzichtet der Kunde auf sein Hausrecht am Objekt des Containerstandortes über die Zeit des Ausstehens von Geldbeträgen gegenüber der BDS; er stimmt damit, durch Akzeptierung der AGBs, einem uneingeschränkten Zugang den Mitarbeiter oder beauftragten Dritten von der BDS auf seinem Grundstückseigentum (auch bei Grundstücksmiete), für den Zeitraum des Bestehens eines Zahlungsausstandes, zu. Aufrechnungen gegen die BDS wie Stand- oder Nutzungsgebühren werden hiermit ausgeschlossen. Die Verwehrung des Zuganges zum Eigentum der BDS stellt den Tatbestand des Unterschlagung dar. Die Kosten für Wiederinbesitzbringung des Eigentumes sowie für Schäden während des Vorganges wird durch den Mieter uneingeschränkt, unabhängig ob verursacht oder nicht, getragen.
Aus Gründen des Gemeinschaftsgefüges der Selfstorage-Anlage werden zurückgelassene Gegenstände in Miet- oder Leasingobjekten ausdrücklich nicht gelagert sondern dürfen nach Beendigung des Miet- oder Leasingverhältnisses auf Kosten des Kunden entsorgt oder für die kostenneutrale Entsorgung (verschenken) genutzt werden.










