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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Black Deer Saxony UG (haftungsbeschränkt) (BDS, Verkäufer, Auftragsnehmer) und dem Kunden (Kunde, Käufer), die den Kauf von Containern, Garagen, Modulbauten oder Selbstbaucontainern zum Gegenstand haben.

Der Kunde willigt automatisch mit Beauftragung des Auftragnehmer (schriftlich oder mündlich) in die ABGs ein. Diese wird bei Angebotsunterbreitung und Auftragsbestätigung zweimalig darauf hingewiesen.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Chemnitz. Die Firma Black Deer Saxony UG beteiligt sich an der europäischen Streitbeteiligung, siehe nachfolgend:

Streitbeilegung
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind zur Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit. Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist: Universalschlichtungsstelle des Bundes Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucher-schlichter.de. Zur Beilegung der genannten Streitigkeiten werden wir in einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Stelle teilnehmen.

2. Vertragsabschluss

Der Kaufvertrag kommt durch die Bestellung des Kunden und die Bestätigung durch die BDS zustande. Ohne Bestätigung des Auftragnehmers kommt kein Vertrag zustande.

Der Kunde erhält eine Proformarechnung als Auftragsbestätigung, woraufhin er gem. Vereinbarung bei Vorkasse das Geld überweist. Sollte auf Kundenwunsch direkt eine Rechnung erstellt werden, gilt diese als Auftragsbestätigung. Buchungen von Speditionen, Anmeldungen zur Containerfreistellung etc. werden erst nach Geldeingang (sofern nichts anderes vereinbart worden ist) erfolgen. Dies dient der Vermeidung von Zusatzkosten durch unnötige Freistellungen und der Erzeugung von Reservierungsgebühren bei Speditionen. Es obliegt dabei Black Deer Saxony, etwaige Freistellung bereits nach erteilter Auftragsbestätigung auszuführen – dies ist ausdrücklich eine Kann-Bestimmung. 

3. Besichtigung Container

Die Besichtigung von Containerprodukten ist nur in vereinzelten Fällen möglich – so z.B. auf eigenen Self-Storage-Plätzen. Die BDS kann nur eine gleichmäßige deutschlandweite Bereitstellung von Seecontainern durch die Nutzung von Drittanbietern für Warenlagerung wie in Containerterminals gewährleisten. In Containerterminals der Dienstleister herrscht Stapler- und LKW-Verkehr, weswegen der Zutritt für Privatpersonen nicht gestattet ist. Weiterhin ist zu beachten, dass eine Freistellung der Container durch das Depot erst bei einem vereinbarten Abholtermin erfolgen kann. Eine Besichtigung oder die Übersendung von Fotomaterial von ausgewählten Containern kann daher nicht ohne vorherige Freistellung erfolgen, welche wiederum einen exakten Abholtermin bedarf.

Eine Besichtigung von Mietobjekte, welche ebenfalls auch käuflich erworben werden können, ist auf den Self-Storage-Parks möglich. Eine entsprechende Terminvereinbarung ist zwingend notwendig.

Die Übermittlung von Beispielbildern ist dagegen problemlos möglich und wird dem Kunden durch die BDS immer angeboten. Alle Rechte an übersendeten Bildern bleiben dabei bei der BDS, eine Weitergabe von Bild-, Video-, Tonmaterial oder Unterlagen wird Ihnen strengstens untersagt.

4. Besichtigung Modulbauten

Die Besichtigung von unseren Modulbauten ist sofern verfügbar im Showroom in Leipzig Engelsdorf möglich. Hierbei sind die Tiny House Produkte sowie einzelne Modulbauten ausgestellt. Die Vereinbarung eines Besichtigungstermins ist für die Zugänglichkeit der Produkte Voraussetzung.

Die betreute Besichtigung der Ausstellungsstücke erfolgte durch Mitarbeiter der BDS oder Drittanbieter. Sollten Besichtigungstermine ohne vorherige Absage nicht wahrgenommen werden, werden die Ausfallkosten in Höhe von 90 EUR netto dem Kunden in Rechnung gestellt.

5. Bereitstellung und Abholung

Die Bereitstellung der Verkaufsprodukte erfolgt nach Verfügbarkeit vom nächst gelegenen Depot / Containerlager abhängig von der Lieferadresse des Kunden. Die Freistellung des Containerprodukte bedarf abhängig vom Depot 2 bis 20 Werktag. Auf die Verfügbarkeit der Freistellung der Container durch das zuständige Depot kann durch die BDS nicht eingewirkt werden. Die vom Depot vergebenen Freistellungsslots werden durch den Kunden akzeptiert und erzeugen keine Schadenansprüche gegenüber der BDS. Sofern möglich müssen ggf. anfallende Zusatzkosten durch beschleunigtes Freistellen durch den Kunden getragen werden.

Sofern der Kunde den Container vom vereinbarten Terminal selber oder durch einen beauftragten Dritten abzuholen beabsichtigt, so wird nach Auftragsbestätigung und vollem Geldeingang dem Kunden eine Freistellungsreferenz übersendet. 

Achtung: Es obliegt dem Kunden bei Selbstabholung sich bitte rechtzeitig vor Abnahme der Container mit dem ausliefernden Depot in Verbindung zu setzen, um die Abnahmebereitschaft des Containers direkt mit dem Depot abzustimmen und unnötige Standzeiten oder Fehltouren zu vermeiden. In diesem Zuge informiert sich der Kunde eigenständig über die Ladevorschriften des Depots. In den meisten Fällen erfolgt die Containerverladung im Depot nur auf geeignetes Container- Chassis. Die Abholzeiten und Anmeldungen für die Abholung wird durch den Kunden oder der von ihm beauftragten Spedition vorgenommen.
Sollte eine Priorisierung in der Abholreihenfolge in Bezug auf Farbe oder Containertyp gewünscht sein, obliegt es dem Auftraggeber bzw. dem abholenden Fahrer diese dem Depot zu kommunizieren.

Lagergeld: so lange nichts Anderes zwischen Kunden und Auftragnehmer vereinbart worden ist, ist 1 Tag lagergeldfrei, danach EUR 9,00 netto pro Tag und TEU. Der Betrag der Lagerkosten pro Tag wird ab Tag 7 verdoppelt und ab Tag 12 verdreifacht. Wird eine Ware vom Kunden nicht innerhalb von 14 Tagen ab angegebenen Freistellungstermin abgeholt, kann Black Deer Saxony UG den Kauf stornieren und angefallene Lagergebühren zzgl. Extrakosten (z.B. für Freistellung, Hub, etc.) gegen den zu rückerstattenden Geldbetrag verrechnen. Der Kaufvertrag wird dabei rückabgewickelt, der Container bleibt 100% Eigentum vom Verkäufer auch bei nicht voller Rückerstattung des gezahlten Kaufbetrages.

6. Versand und Lieferung

Die BDS sowie die beauftragten Transportunternehmen arbeiten im deutschen Raum auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) in der jeweils neuesten Fassung und – soweit diese für die Erbringung logistischer Leistungen nicht gelten – nach den Logistik-AGB, neueste Fassung. Hinweis: Die ADSp weichen in Ziffer 23 hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§ 431 HGB) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und bei unbekanntem Schadenort auf 2 SZR/kg und im Übrigen die Regelhaftung von 8,33 SZR/kg zusätzlich auf 1,25 Millionen Euro je Schadenfall sowie 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg, beschränken. Für den internationalen Transport werden alle Bedingungen zwischen Käufer und der BDS frei auf Grundlage von gängigen Incoterms Stand 2020 vereinbart und im Vertrag definiert.

Für den Transport der Produkte sowie alle zusätzlichen Besonderheiten der Lieferung erfolgt ein Angebot durch die BDS an den Kunden. Beim Standardversand der Produkte erfolgt die Löschung der Transportgüter durch den Empfänger (Kunde). Sollte eine Entladung durch den Auftragnehmer erfolgen müssen, so ist dies separat zu buchen. Die Lieferadresse ist auf der Auftragsbestätigung vermerkt. Diese ist durch den Kunden zu prüfen und bei Abweichungen oder Fehlern der Firma Black Deer Saxony UG umgehend (mindestens jedoch 2 AT vor Anlieferung) schriftlich mitzuteilen. Fehlfahrten oder Wartezeiten, die in Folge fehlerhafter Lieferadressen entstehen, die nicht die Firma Black Deer Saxony UG zu verantworten hat, trägt der Kunde. Der Kunde stellt für den angegebenen Lieferzeitraum eine 100%-ige Erreichbarkeit mittels angegebener Telefonnummer sicher, um die Anlieferung der Produkte ohne Wartezeiten zu gestalten. In den aufgeführten Versandkosten sind (sofern nichts anderes vereinbart) 60 min für den Be- und Entladevorgang inklusive. Zusätzliche Wartezeiten, extra Hübe die nicht vorher vereinbart worden sind, zusätzliche Umfuhren oder Fehltouren werden dem Kunden in Rechnung gestellt und entsprechend der Preise des Angebotes bzw. der Auftragsbestätigung abgerechnet, mindestens jedoch 135 EUR netto / Stunde (abgerechnet pro angefangene Halbestunde) und 100 EUR netto / Hub – gleiches gilt für zusätzliche Lagerkosten die bei Fehltouren entstehen.

Alle im Angebot und der Auftragsbestätigung enthaltenen Lieferzeiten basieren auf Erfahrungen aus vergangenen Lieferungen und sind nicht bindend. Terminvorgaben (ob Fix- oder als Liefertermin, ggfls. andere) können generell nicht bindend garantiert werden. Voraussetzung zur Einhaltung sind ungehinderte Beförderungsverhältnisse an Terminals / Leerdepots / Häfen, auf der Schiene, See und Straße. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund der Nichteinhaltung von prognostizierten Lieferzeiten kann nicht abgeleitet werden. Schadensansprüche gegen die BDS aufgrund verspäteter Lieferungen werden in jedem Fall ausgeschlossen.

6.1 Containerprodukte

6.1.1 Anlieferung ab Deutschland

Die Lieferung von Containerprodukten (sofern nichts anderes vereinbart) erfolgt ab dem nächst gelegenen Containerdepot. Die Lieferzeit beträgt in der Regel 2-10 Arbeitstage nach Geldeingang. Alle im Angebot und der Auftragsbestätigung enthaltenen Lieferzeiten basieren auf Erfahrungen aus vergangenen Lieferungen und sind nicht bindend. Terminvorgaben (ob Fix- oder als Liefertermin, ggfls. andere) können generell nicht bindend garantiert werden. Voraussetzung zur Einhaltung sind ungehinderte Beförderungsverhältnisse an Terminals / Leerdepots, auf der Schiene und Straße.

6.1.2 Anlieferung ab Ursprungsland

Die Lieferung von Produkten ab dem Ursprungsland erfolgt (so lange nichts anderes vereinbart) per Schifffahrt. Die Lieferzeit beträgt in der Regel 40 bis 60 Tage nach Fertigstellung des Produktes. Die Bedingungen der Lieferung / ggf. Zwischentransporte / Verzollung sowie Ort des Warenüberganges wird gem. gültiger Incoterms mit dem Kunden vereinbart. Zusatzkosten für behördliche Kostenpositionen sind (sofern nichts anderes vereinbart worden ist) immer durch den Kunden zu tragen.

6.2 Modulbauten und Tiny-Häuser

6.2.1 Anlieferung ab Deutschland

Die Lieferung von Modulbauten ab Deutschland kann grundlegend nicht angeboten werden. Sollten Restposten auf den Lagerplätzen der BDS bestehen, so kann ab diesen an den Kunden ausgeliefert werden. Terminvorgaben (ob Fix- oder als Liefertermin, ggfls. andere) können generell nicht bindend garantiert werden. Voraussetzung zur Einhaltung sind ungehinderte Beförderungsverhältnisse auf der Straße. Schadensansprüche gegen die BDS aufgrund verspäteter Lieferungen werden in jedem Fall ausgeschlossen.

5.1.2 Anlieferung ab Ursprungsland

Die vorrangige Lieferung von Produkten ab dem Ursprungsland erfolgt (so lange nichts anderes vereinbart) per Schifffahrt. Die Lieferzeit beträgt in der Regel 40 bis 60 Tage nach Fertigstellung des Produktes. Die Bedingungen der Lieferung / ggf. Zwischentransporte / Verzollung sowie Ort des Warenüberganges wird gem. gültiger Incoterms mit dem Kunden vereinbart. Zusatzkosten für behördliche Kostenpositionen sind (sofern nichts anderes vereinbart worden ist) immer durch den Kunden zu tragen.

7. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben als Privatkäufer das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, die Auftragsbestätigung erhalten hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns [Black Deer Saxony UG (haftungsbeschränkt), Friedrichstraße 95, +49 (0)1520 1425431 und info@bd-saxony.de] mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Daten wie Nummer der Auftragsbestätigung müssen enthalten sein. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster- Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist muss die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist bei uns nachweislich eintreffen.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der Sonderlieferkosten für z.B. Speditions- und Schiffversandt zum Endkunden und Kosten für Handling), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Sollten Sie die Lieferung per Spedition zum Endkunden gewählt haben und vor Anlieferung den Vertrag widerrufen, werden ggf. Buchungsgebühren fällig, welche Ihnen in Rechnung gestellt werden. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an unser Depot (Arthur-Winkler-Str. 77 in Leipzig Engelsdorf) zurückzusenden oder zu übergeben. Sollte die Ware später eintreffen, wird mit jedem angefangenen Tag eine Gebühr in Höhe von 10 EUR netto / Tag erhoben.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren unabhängig vom ausgelieferten Depot.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ende der Widerrufsbelehrung –

8. Rücktritt vom Vertrag 

Wenn ein Vertragspartner vom Kaufvertrag ohne Wiederruf zurück tritt, ist dies dem anderen Vertragspartner umgehend (spätestens 7 Tage nach Auftragsbestätigung) mitzuteilen. Kosten, welche zwischen Auftragsbestätigung und dem Zeitpunkt des Rücktrittes vom Vertrag entstanden sind (z.B. Freistellungskosten, Zollanmeldung, Lagerkosten, Extrahub) sowie daraus eindeutig resultierende Kosten (z.B. Rückstellungskosten, Lagerkosten) werden von der rücktretenden Partei getragen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag später als 7 Tage nach der Auftragsbestätigung einseitig beendet wird, hierbei sind jedoch höhere Lager- und Rückstellungen zu kalkulieren.

9. Sonderbestellungen

Der Verkauf von Modulbauten oder Sonderanfertigungen bzw. Sonderprodukten, welche nicht zur üblichen Handelsware gehören, erfolgt nach ausdrücklichem Kundenwunsch. Der Sonderwunsch der Produkte wird nach Absprache mit dem Kunden in Angebot und Auftragsbestätigung fixiert. Hierzu zählen die Produkte Modulhallen (beliebige Größe), Bürocontainer (Erstellt aus Seecontainern) sowie gebrauchte Seecontainer in definierten Farben. Produkte dieser Kategorie werden vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Eine Rücknahme der Produkte ist daher nicht oder nur nach vorheriger Zustimmung des Verkäufers möglich. Farbwünsche von Containern werden an Depots und Reedereien durch den Verkäufer weitergeben und die entsprechenden Containerauslösungen veranlasst. Sollte dennoch ein farbabweichender Container geliefert werden, so werden etwaige Zusatzkosten für die Farbauswahl dem Kunden erstattet – einen Umtausch begründet dies jedoch nicht. Farben von One-Way Containern und Modulbauten werden anhand des RAL-Codes mit dem Kunden vereinbart und in Angebot sowie Auftragsbestätigung fixiert. Es obliegt dabei dem Kunden zu bewerten, ob der RAL-Code der Kaufabsicht entspricht. Ein Umtausch, Widerruf oder Gutschrift bei vereinbarter und korrekt gelieferter RAL-Farbe (am Container- oder Modulbauprodukt) erfolgt nicht.

10. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Forderungen aus unseren Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig. Die BDS ist berechtigt, vor der Leistungserbringung eine Vorauszahlung zu verlangen, bei Neukunden ist das der Regelfall. Individuelle Zahlungsbedingungen wie 50% Vorkasse und 50% nach Lieferung sind individuell abzustimmen und lösen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von mindestens 60 EUR netto aus.

Zahlungen werden, soweit mehrere Forderungen offen stehen, ohne Rücksicht auf die Angaben des Kunden grundsätzlich auf etwaige Zinsen und Kosten, dann auf die älteste Forderung angerechnet. Bei nicht fristgerechter Zahlung ist BDS berechtigt 8 % Zinsen p.a. über dem Basiszinssatz als Verzugszins geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Kommt der Kunde aus von ihm zu vertretenden Gründen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder liegt die begründete Besorgnis einer wesentlichen Vermögensverschlechterung oder Zahlungsunfähigkeit des Kunden vor, so ist BDS berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. In diesem Fall ist BDS auch berechtigt, die Lieferungen aus anderen laufenden Verträgen zu verweigern, bis alle fälligen Zahlungen erfolgt sind. Die Geltendmachung der Rechte vom Vertrag zurückzutreten sowie Schadensersatz zu verlangen bleiben davon unberührt.

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von BDS schriftlich anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden außerdem nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

11. Zustand von Seecontainern

Die Produktion der Seecontainern erfolgt nach ISO 668 und ISO 1496-1. Die für den Seetransport benötigten CSC (Convention for Safe Containers) Lizenz wird durch entsprechende Prüfstellen vergeben. Alle Zustände angebotener Produkte entsprechen der Vertragsvereinbarungen nach Normung der Institute of International Container Lessors. DER VERKÄUFER IST WEDER HERSTELLER NOCH VERTRETER DES HERSTELLERS DER HIERIN VERKAUFTEN AUSRÜSTUNG UND ÜBERNIMMT KEINE GARANTIE, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, FÜR DIE EIGNUNG DIESER AUSRÜSTUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER FÜR DIE QUALITÄT, DAS DESIGN, DEN ZUSTAND, DIE KAPAZITÄT, DIE EIGNUNG, DIE MARKTGÄNGIGKEIT ODER DIE LEISTUNG DER AUSRÜSTUNG ODER DES MATERIALS ODER DER VERARBEITUNG DERSELBEN. Alle vorgenannten Risiken zwischen dem Verkäufer und dem Käufer oder zwischen dem Verkäufer und Dritten nach dem Verkauf der Ausrüstung an den Käufer werden vom Käufer auf dessen alleiniges Risiko und dessen Kosten getragen, und der Käufer verzichtet dementsprechend auf die Geltendmachung von Ansprüchen jeglicher Art gegenüber dem Verkäufer, die sich daraus ergeben. Der Käufer erklärt sich darüber hinaus damit einverstanden, unabhängig von der Ursache, keinerlei Ansprüche gegen den Verkäufer wegen entgangener Gewinne oder Folgeschäden in Bezug auf die im Rahmen dieses Vertrags verkauften Geräte geltend zu machen. Darüber hinaus erklärt sich der Käufer damit einverstanden, den Verkäufer auf eigene Kosten freizustellen und schadlos zu halten von und gegen alle Ansprüche wegen Personen-, Todes- und/oder Sachschäden, die von einem Mitarbeiter, Agenten und/oder Vertreter des Käufers und/oder von einem Dritten nach dem früheren Zeitpunkt der Lieferung oder des Besitzes oder der Übertragung des Eigentums an der Ausrüstung auf den Käufer erhoben werden, unabhängig davon, ob diese Ansprüche aus der Ausrüstung und/oder der Übertragung des Eigentums an der Ausrüstung auf den Käufer resultieren oder damit in Zusammenhang stehen, sowie von und gegen alle Kosten, Ausgaben und Schäden, die dem Verkäufer in diesem Zusammenhang entstehen. Soweit nach geltendem Recht zulässig, verzichtet der Käufer hiermit auf alle Schutzmaßnahmen und Rechtsmittel, gegen den Verkäufer, die dem Käufer gesetzlich oder nach billigendem Recht zustehen, in Bezug auf Mängel oder Schäden, die sich aus der Konstruktion, der Herstellung, der Qualität oder dem Zustand der hierunter verkauften Produkte ergeben oder damit zusammenhängen.

Mündliche Vereinbarungen, Garantien, Versprechungen, Bedingungen, Zusicherungen oder Gewährleistungen bedürfen immer der Schriftform.

12. Zustand von Modulbauten / Tiny Häusern

Die Produktion dieser Produkte erfolgt nach entsprechenden EN Normungen ausschließlich in China. Die Einhaltung der EN und CE Normungen werden (sofern vereinbart) durch jeweilige CE Zertifikate und Konformitätserklärungen nachgewiesen. Die BDS ist weder Hersteller noch Vertreter des Herstellers der hier angebotenen Produkte. Die BDS handelt im besten Wissen und Gewissen, weswegen Prüfungen der Normen durch jeweilige anerkannte Prüflabore (gem. NANDO-Datenbank) durchgeführt und dabei die Einhaltung der Prüfnorm der verkauften Produkte bestätigt werden. Die BDS bestätigt daher weder stillschweigend noch ausdrücklich die Richtigkeit der Aussagen der Prüflabore hinsichtlich Eignung, Qualität, Design, Marktgängigkeit, Material oder Verarbeitung. Sollten sich Risiken, Schadensansprüche, Schutzmaßnahmen oder Forderungen aus dem Produkt ergeben, so verpflichtet sich der Käufer der Geltendmachung aller Ansprüche auf eigene Kosten gegen entsprechendes Prüflabor oder Prüforgan. Darüber hinaus erklärt sich der Käufer damit einverstanden, dem Verkäufer auf eigene Kosten freizustellen und schadlos zu halten von und gegen alle Ansprüche wegen Personen-, Todes- und/oder Sachschäden, die vom Käufer, einem Mitarbeiter, Agenten und/oder Vertreter des Käufers und/oder von einem Dritten nach dem früheren Zeitpunkt der Lieferung oder des Besitzes oder der Übertragung des Eigentums an der Ausrüstung auf den Käufer erhoben werden, unabhängig davon, ob diese Ansprüche aus der Ausrüstung und/oder der Übertragung des Eigentums an der Ausrüstung auf den Käufer resultieren oder damit in Zusammenhang stehen, sowie von und gegen alle Kosten, Ausgaben und Schäden, die dem Verkäufer in diesem Zusammenhang entstehen. Soweit nach geltendem Recht zulässig, verzichtet der Käufer hiermit auf alle Schutzmaßnahmen und Rechtsmittel, gegen den Verkäufer, die dem Käufer gesetzlich oder nach billigendem Recht zustehen, in Bezug auf Mängel oder Schäden, die sich aus der Konstruktion, der Herstellung, der Qualität oder dem Zustand der hierunter verkauften Produkte ergeben oder damit zusammenhängen.

Mündliche Vereinbarungen, Garantien, Versprechungen, Bedingungen, Zusicherungen oder Gewährleistungen bedürfen immer der Schriftform.

13. Zoll

Sollte zwischen Kunden und BDS nichts anderes vereinbart worden sein, so erklärt der Käufer (bei Händlergeschäften mit ausländischen Rechnungsanschriften immer geltend) sich damit einverstanden, die ausschließliche Haftung für alle Verkaufs- oder Nutzungssteuern, Übertragungs-, Eigentums- und Registrierungsgebühren, Mehrwertsteuern (VAT), Waren- und Dienstleistungssteuern (GST), Verbrauchssteuern, Inlands-, Eigentums- oder andere Steuern (mit Ausnahme der Einkommenssteuern des Verkäufers), Mautgebühren, Abgaben, Zölle, Gebühren und sonstigen Abgaben zu übernehmen und den Verkäufer dafür zu entschädigen und schadlos zu halten, Abgaben, Zölle oder staatliche Gebühren, die von einer Gerichtsbarkeit, einem Land oder einer Unterabteilung oder Behörde im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Übertragung, der Nutzung, der Lieferung, der Einfuhr, der Inlandsverwendung und/oder der Wiederausfuhr der Geräte erhoben werden, sowie alle damit verbundenen Zinsen, Strafen oder ähnlichen Verbindlichkeiten (zusammenfassend als „Steuern“ bezeichnet).

14. Eigentumsübergang bei Zahlungsverzug

Sollte der Kunde mindestens eine Teilzahlung (oder der Gesamtbetrag) des Kaufbetrages ausbleiben, so findet kein Eigentumsübergang der ggf. bereits ausgelieferten Ware statt. Die Produkte bleiben weiterhin Eigentum der BDS, der Käufer tritt damit automatisch in ein Mietvertragsverhältnis mit dem Verkäufer zu den folgenden Konditionen ein: 12 EUR / Tag / TEU netto.
Das Mietverhältnis beginnt mit Auslieferung der Ware oder Fälligkeit der Teilzahlung und endet bei Begleichung des ausstehenden Gesamtbetrages (inkl. hier aufgeführten Mieten) oder durch Abholung des Eigentums durch die BDS oder durch einen durch die BDS beauftragten Dritten. In diesem Fall besitzen die AGB-Miete der Firma Black Deer Saxony UG Gültigkeit.